Liebe Patienten,
vermehrt werden Fragen an uns herangetragen, wie ab dem 01.01.2024 die elektronischen Rezepte (E-Rezepte) bei uns zur Versorgung eingereicht werden können. Manche Ärzte haben ihre Software-Systeme umgestellt und wollen künftig nur noch E-Rezepte ausstellen.
E-Rezepte können derzeit nur für Arzneimittel (Medikamente) ausgestellt werden.
Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung werden folgende Verordnungen weiterhin ausschließlich als Papierrezept ausgestellt:
Diese Informationen finden Sie unter dem folgenden Link der kassenärztlichen Bundesvereinigung unter dem Punkt „Verordnungen weiterhin auf Papier“.
https://www.kbv.de/html/erezept.php
Sollte Ihr Arzt darauf bestehen, Ihnen für Ihre Hilfsmittel ein E-Rezept auszustellen, so empfehlen wir Ihnen, das Rezept bei Ihrer Krankenkasse ausdrucken zu lassen. Somit können Sie uns dann dieses Rezept in gedruckter Form zur Versorgung einreichen. Alternativ kann uns Ihre Krankenkasse das Rezept auch in digitaler Form (z.B. per eMail) weiterleiten.